Energienews


30.01.2024

KWK-Branche freut sich über EuGH-Urteil

Die Förderung durch Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz stellt keine staatliche Beihilfe dar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Gerne können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

Tel.: 0621/7889322
Fax: 0621/7889323
buero-meistereichhorn@t-online.de