Energienews


20.07.2025

„Die Heizlastberechnung ist der Schlüssel zum hydraulischen Abgleich“

Bei Anträgen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, die nach dem 1. Januar 2023 gestellt wurden, lässt der Gesetzgeber für den hydraulischen Abgleich nur noch das Verfahren B zu. Es regelt detailliert, wie Heizlastberechnungen und der hydraulische Abgleich durchzuführen sind. Wie das Verfahren...




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Gerne können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

Tel.: 0621/7889322
Fax: 0621/7889323
buero-meistereichhorn@t-online.de