Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Was Sie wissen sollten

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind zwei wichtige Gesetze in Deutschland, die den Energieverbrauch von Gebäuden regeln.

Die EnEV:

  • Definiert die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude.
  • Ziel der EnEV ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
  • Die EnEV schreibt unter anderem vor:
    • Welche Wärmedämmung für Gebäude erforderlich ist.
    • Welche Heizungsanlagen eingebaut werden dürfen.
    • Wie viel Energie ein Gebäude maximal verbrauchen darf.

Das EEWärmeG:

  • Verpflichtet Eigentümer von Gebäuden, einen bestimmten Anteil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken.
  • Ziel des EEWärmeG ist es, die Nutzung von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.
  • Das EEWärmeG schreibt unter anderem vor:
    • Welcher Anteil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.
    • Welche Arten von erneuerbaren Energien genutzt werden können.
    • Wie die Nutzung von erneuerbaren Energien nachgewiesen werden kann.

Die EnEV und das EEWärmeG sind komplexe Gesetze mit vielen Details.
Auch mit lokalen Vorschriften (vor allem Mannheim und Umgebung kenne ich mich aus).

 

Es ist daher wichtig, sich von einem Experten beraten zu lassen, wenn Sie Fragen zu diesen Gesetzen haben oder eine Sanierung Ihres Gebäudes planen.

Ich bin Energieberater mit langjähriger Berufserfahrung und kenne die aktuellen Gesetze und Verordnungen.

Ich berate Sie gerne umfassend und helfe Ihnen, die Anforderungen der EnEV und des EEWärmeG zu erfüllen.

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